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Verwaltungsrecht

im hier gemeinten engeren Sinne ist die Gesamtheit der Rechtsquellen, die das Handeln der Träger von Staatsgewalt als solcher bestimmt.

Dieses Rechtsgebiet findet sich gegliedert in die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln und die die zahlreichen Fachgebiete regelnden Sonderrechte.

Das allgemeine Verwaltungsrecht hat dabei seine Grundlage in den Verwaltungsverfahrens- und Organisationsgesetzen des Bundes und der Länder.

Die Rechtsquellen des besonderen Verwaltungsrecht liegen dagegen in den zahlreichen Sondergesetzen des Bundes und der Länder für bestimmte Bereiche.

Hierzu gehören etwa die der Abwehr von Gefahren dienenden Regelungen zum Ordnungsbehörden- und Polizeirecht.

Daneben findet sich der weite Bereich der Daseinsvorsorge geregelt in den Gesetzen zur Ausgestaltung der Vorsorge-, Sozial- und Förderungsverwaltung wie etwa die Gesetze zum Wege-, Schul- und Wasserrecht, der Sozialhilfe oder der Ausbildungsförderung und Subventionierung.


Hinweise

Der Rechtssuchende wird vorwiegend mit Problemen aus der Leistungsverwaltung konfrontiert sein.

Das sind Fälle, in denen der Einzelne vom Staat eine Leistung verlangt. Wenn der Staat diese Leistung ablehnt, braucht der Betroffene dies jedoch nicht tatenlos hinzunehmen. Vielfach ist es sinnvoll, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Ablehnung der Leistung in einem Widerspruchsverfahren überprüfen zu lassen.

Sollte dem Anliegen des Rechtsuchenden auch in dem Widerspruchsverfahren nicht abgeholfen worden sein, bleibt dem Betroffenen noch der Rechtsweg zu den Gerichten. Hierfür sind regelmäßig die Verwaltungsgerichte zuständig.

Für bestimmte Bereiche sind die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte zuständig. Beispielhaft zu nennen sind Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, der Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie des Lohnfortzahlungsgesetzes.

Darüber hinaus sind die Sozialgerichte auch zuständig für privatrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind etwa privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Kassenärzten.

Unser Dienstleistungsspektrum im Verwaltungsrecht:

  1. Vermittlung der Akteneinsicht
  2. Widerspruchsverfahren
    • Anfechtungswiderspruch gegen belastenden Vewaltungsakt
    • Vepflichtungswiderspruch bei versagtem Verwaltungsakt
  3. Klageverfahren
    • Anfechtungsklage gegen belastenden Vewaltungsakt
    • Vepflichtungsklage bei versagtem Verwaltungsakt
    • Untätigkeitsklage bei unterlassenem Verwaltungsakt
    • Allgemeine Leistungsklage bei schlichtem Verwaltungshandeln
  4. Kostenfestsetzungsverfahren
  5. Vorläufiger Rechtsschutz
    • Aussetzung der Vollziehung
    • Anordnung der aufschiebenden Wirkung
    • Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
    • Feststellung der aufschiebenden Wirkung
    • Sicherungsanordnungen
    • Regelungsanordnungen
  6. Drittwirkungsschutz
  7. Normenkontrolle
  8. Bauleitplanung
    • Anregungen zu ausgelegten Bauleitplanungsentwürfen
    • Verfahrens- und Formfehler rügen
    • Planungsschäden geltend machen
• Copyright ©2005, Rechtsanwalt Nikolaus Wiesel, Bonn •