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Verwaltungsrecht im hier gemeinten engeren Sinne ist die Gesamtheit der Rechtsquellen, die das Handeln der Träger von Staatsgewalt als solcher bestimmt. Dieses Rechtsgebiet findet sich gegliedert in die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln und die die zahlreichen Fachgebiete regelnden Sonderrechte. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat dabei seine Grundlage in den Verwaltungsverfahrens- und Organisationsgesetzen des Bundes und der Länder. Die Rechtsquellen des besonderen Verwaltungsrecht liegen dagegen in den zahlreichen Sondergesetzen des Bundes und der Länder für bestimmte Bereiche. Hierzu gehören etwa die der Abwehr von Gefahren dienenden Regelungen zum Ordnungsbehörden- und Polizeirecht.Daneben findet sich der weite Bereich der Daseinsvorsorge geregelt in den Gesetzen zur Ausgestaltung der Vorsorge-, Sozial- und Förderungsverwaltung wie etwa die Gesetze zum Wege-, Schul- und Wasserrecht, der Sozialhilfe oder der Ausbildungsförderung und Subventionierung. |
Hinweise
Der Rechtssuchende wird vorwiegend mit Problemen aus der Leistungsverwaltung konfrontiert sein.
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Unser Dienstleistungsspektrum im Verwaltungsrecht:
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