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Straf- & OWI-Recht Das Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen. Dies erfolgt durch Festlegung der für alle Straftaten geltenden Grundsätze. Insbesondere durch Bestimmung der Merkmale der einzelnen Straftaten sowie die sich hieran knüpfenden Strafdrohungen im Strafgesetzbuch. Hiervon zu unterscheiden sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe bedroht sind, die aber als Gesetzesverstoss mit Geldbuße geahndet werden können. Die wichtigste Rechtsquelle hierfür ist das Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten. |
Hinweise
Der Rechtsuchende wird häufiger mit Vorwürfen aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten konfrontiert sein
als mit solchen aus dem Bereich der strafrechtlich bewehrten Delikte.
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Unser Dienstleistungsspektrum im Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht:
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