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Familienrecht ist ein Sammelbegriff für die Rechtsquellen, die die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie nach innen und nach außen regeln. Diese Rechtsnormen sind hauptsächlich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches zusammengefasst (§§ 1297–1921). Weitere Regelungen, wie etwa die des Peronenstandsregisters, finden sich im Personenstandsgesetz. |
Hinweise
Für die Beratungspraxis von besonderem Gewicht ist das Recht der Ehe in ihren Auswirkungen
auf den Personenstand und die Güter der Eheleute. Vom Standpunkt des rechtsuchenden Publikums
liegt ein Schwerpunkt des Interesses sicher auf dem Scheidungsrecht.
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Unser Dienstleistungsspektrum im Familienrecht:
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