RA-WIESEL.DE | Profil | Gegnerliste | FAQ | Kontakt | Impressum
Arbeitsrecht | Erbrecht | Familienrecht | Übriges Zivilrecht | Straf- & OWI-Recht | Verwaltungsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist der Oberbegriff für die Vielzahl an Rechtsquellen, die den weiten Bereich der arbeitnehmerrelevanten Fragen regeln.

Das Arbeitsrecht ergibt sich deshalb nicht aus einem einzigen Gesetz. Es findet seine gesetzliche Grundlage vielmehr im allgemeinen Zivilrecht und in zahlreichen Spezialgesetzen. Durch diese Zersplitterung und die damit einhergehende ungenügend genutze gesetzgeberische Reglementierungsfunktion, spielt das von der Literatur begleitete Richterrecht eine erhebliche Rolle.

Der Meta-Charakter des Arbeitsrechtsbegriffs kommt unter anderem auch dadurch zum Ausdruck, daß sich der Begriff in das Individual- und das Kollektiv-Arbeitsrecht unterteilen läßt.


Hinweise

Für den Arbeitnehmer, der zum Anwalt kommt und Rechtsrat sucht, werden regelmäßig individualarbeitsrechtliche Fragen von Bedeutung sein, wie etwa der Kündigungsschutz.

Arbeitgeber, Betriebsräte oder Gewerkschaften haben regelmäßig einen umfassenderen Beratungsbedarf, der sowohl Fragen aus dem Individual- als auch aus dem Kollektiv-Arbeitsrecht betrifft.

Ganz gleich aus welchem der genannten Bereiche Ihr Beratungsbedarf herrührt, gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen durch kompetente anwaltliche Dienstleistungen.

Unser Dienstleistungsspektrum im Arbeitsrecht:

  1. Prozessuale Vertretung von Arbeitnehmern bei Klage auf
    • Kündigungsschutz
    • Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
    • Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
    • Zahlung des Arbeitslohns
    • Herausgabe der Arbeitspapiere
  2. Prozessuale Arbeitgebervertretung bei Kündigung aus
    • personenbedingten Gründen
    • verhaltensbedingten Gründen
    • betriebsbedingten Gründen
  3. Abmahnung/Ordentliche Kündigung/Änderungskündigung/Außerordentliche Kündigung
  4. Zeugniserteilungsberatung (Urlaubsbescheinigung/Zwischenbescheinigung)
  5. Betriebsvereinbarungen bzgl. Personalplanung, Stellenausschreibungen und Einstellungsfragebögen
  6. Wahrung der Unterrichtungspflichten gegenüber dem Betriebsrat (§§ 99/100 BetrVG)
  7. Einwilligungen in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten/ärztliche Untersuchungen usw.
  8. Vertragsgestaltungen in folgenden Bereichen:
    • Mindestverträge gemäß Nachweisgesetz
    • Angestellte/leitende Angestellte
    • Freie Mitarbeiter
    • Probearbeitsverhältnisse
    • Befristete Arbeitsverhältnisse
    • Geringfügig Beschäftigte
    • Auslandsarbeitseinsätze
    • Arbeitsvertragsänderungen/Aufhebung
    • Vereinbarung/Aufhebung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
    • Kfz-Überlassungen
    • Arbeitgeberdarlehen
    • Fortbildungen
    • Teilzeitarbeit
    • Abrufarbeit
    • Job-Sharing
    • Gewinnbeteiligungen
  9. Einholung der Zustimmung
    • des Betriebsrats zur Kündigung
    • des Integrationsamtes
    • zur Kündigung einer unter das MuSchG fallenden Arbeitnehmerin durch die Bezirksregierung
  10. Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung)
  11. Sozialplanerstellung
  12. Interessenausgleich (bei Betriebsstillegung)
• Copyright ©2005, Rechtsanwalt Nikolaus Wiesel, Bonn •